Landesrechnungshof – die unabhängige Finanzkontrolle für Nordrhein-Westfalen

Der Landesrechnungshof ist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle für das Land Nordrhein-Westfalen. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Seine Prüfungsrechte und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.

NRW-Fahne weht vor blauem Himmel mit Wolken
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.“

Art. 86 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.“

Art. 87 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Behördenaufbau steht der Landesrechnungshof auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Gleiches gilt auch im Verhältnis zum Parlament. Der Landesrechnungshof arbeitet diesem zwar zu, ist jedoch kein weisungsgebundenes Hilfsorgan. Hier finden Sie unsere Rechtsgrundlagen.

Neuigkeiten

NRW-Haushalt „Wer hat was zu sagen in NRW?“ Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben Oberhausen zum Informationsbesuch im Landesrechnungshof

Im Zuge der Weiterbildungsreihe „Wer hat was zu sagen in NRW“ besuchte die Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Volkshochschule Oberhausen am Donnerstag, den 28.09.2023, den Landesrechnungshof.
„Wir freuen uns sehr, Ihnen die Aufgaben und die Arbeitsweise des Landesrechnungshofs präsentieren zu dürfen“, sagte Herr Vizepräsident Kisseler bei der Begrüßung der Teilnehmenden und erinnerte an die Wurzeln der externen Finanzkontrolle, die bis auf die preußische Oberrechnungskammer von 1714 zurückreichen.

Die Weiterbildungsreihe befasst sich mit den Strukturen und Zusammenhängen verschiedener Einrichtungen in NRW und hinterfragt deren politischen Einfluss.

Der Vortrag des Landesrechnungshofs über die Meilensteine der mittlerweile immerhin 75-jährigen Geschichte des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, seine Einordnung in das Staatsgefüge und seinen Aufgabendreiklang Prüfen, Beraten, Berichten stieß auf reges Interesse. Die zahlreichen Nachfragen von nahezu jedem der Teilnehmenden sorgten dafür, dass sich ein intensiver und vertiefter Austausch entwickelte.

Besonders wichtig war den Teilnehmenden das Verständnis, wie die Empfehlungen des Landesrechnungshofs in der Verwaltung und im parlamentarischen Raum berücksichtigt werden und tatsächlich zu Verbesserungen führen.
Die sehr erfreuliche Resonanz auf den Austausch bestärkt den Landesrechnungshof darin, seinen Beitrag für ein funktionierendes Staatswesen auch mit solchen Informationsveranstaltungen der Öffentlichkeit näher zu bringen.

 

Der Landesrechnungshof in Zahlen

1949

ist das Gründungsjahr des Landesrechnungshofs.

15

richterlich unabhängige Mitglieder leiten 15 Prüfungsgebiete.

443

Stellen stehen für Beschäftigte aus unterschiedlichsten Fachrichtungen dem Geschäftsbereich zur Verfügung.

6

Staatliche Rechnungsprüfungsämter unterstützen den Landesrechnungshof bei seiner Arbeit.

53,4

Mio. Euro an Haushaltsmitteln sind für 2023 für den Landesrechnungshof eingeplant. Das entspricht 0,06 Prozent des Gesamthaushalts des Landes.

48,7

Mio. Euro berechnete der Landesrechnungshof in 2021 als Ergebnis seiner Prüfungen – Optimierungspotenziale nicht mitgerechnet.

Lesenswertes

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen und im Hintergrund der Rheinturm Düsseldorf
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme

zum Nachtragshaushaltsgesetz 2022 und zum NRW-Krisenbewältigungsgesetz

Der Landesrechnungshof hat zu den Entwürfen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2022 und des NRW-Krisenbewältigungsgesetzes am 09.12.2022 eine Stellungnahme veröffentlicht. Mit dem NRW-Krisenbewältigungsgesetz sollte mit Blick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine noch 2022 ein Sondervermögen „Krisenbewältigung“ errichtet werden. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2022 sollte dessen Finanzierung mit Krediten von bis zu 5 Milliarden € regeln. Hier finden Sie die Stellungnahme (PDF, 212KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Chirurgische Maske auf historischem Holzbrett
© PantherMedia / mihalec

Beratungsbericht

zu den Corona-Maßnahmen

Während der Corona-Pandemie hat das Land Nordrhein-Westfalen viele Maßnahmen durchgeführt, die die direkten und indirekten Folgen der Corona-Pandemie bewältigen sollten. Der Landesrechnungshof hat hierzu drei Prüfungen durchgeführt. Hier finden Sie die Kurzfassung des Beratungsberichts (PDF, 551 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Unser Jahresbericht

Münzen in einem Schraubstock auf verschwommenem Hintergrund einer Holzoberfläche, getönt
© PantherMedia / Andriy Popov

Jahresbericht 2023

über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2022

Mit dem Jahresbericht wird eine wesentliche Grundlage für den Beschluss des Landtags zur Entlastung der Landesregierung nach § 114 Abs. 2 LHO geliefert. Der Jahresbericht wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Hier geht es zum Jahresbericht 2023 (PDF, 6.242 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Rechtsgrundlagen

Landesverfassung

Die Artikel 86 und 87 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen definieren die verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs.

Landesrechnungshofgesetz

Das Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen definiert unter anderem wie sich der Landesrechnungshof zusammensetzt, organisiert und wie seine Kollegialorgane entscheiden.

Landeshaushaltsordnung

Die Landeshaushaltsordnung hält in den §§ 88 ff. die Aufgaben des Landesrechnungshofs und die Prüfungsmodalitäten fest. Zudem definiert sie, wann er seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit berichtet.