Zusammenarbeit mit den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder

Der Landesrechnungshof tauscht sich regelmäßig mit den Rechnungshöfen des Bundes und der Länder aus. Institutionalisiert wird diese Zusammenarbeit in der Präsidentenkonferenz. Die Konferenz setzt ständige Arbeitskreise ein, welche auf bestimmte Fachthemen spezialisiert sind.

Vertragsunterzeichnung. Die Frau signiert ein Dokument
© PantherMedia / Robert Przybysz

Nach der vom Grundgesetz festgelegten Haushaltsautonomie von Bund und Ländern stellen diese eigene Haushalte auf. Sie beschließen und führen die Haushalte unabhängig voneinander und verfügen über unabhängige Einrichtungen zur Finanzkontrolle. Für den Bereich des Bundes wurde der Bundesrechnungshof errichtet. In den Ländern gibt es jeweils eigene Landesrechnungshöfe als oberste Landesbehörden.

Als Organ der externen Finanzkontrolle sind Rechnungshöfe auch nicht untereinander weisungsgebunden. Die Rechnungshöfe tauschen Prüfungserkenntnisse aus und besprechen sich in Grundsatzfragen als gleichberechtigte Partner. Dies ist erforderlich, weil das Haushaltsrecht des Bundes und der Länder weitgehend identisch ist und möglichst einheitlich ausgelegt und angewendet werden soll. Außerdem überschneiden sich die Zuständigkeiten von Bundesrechnungshof und Landesrechnungshöfen, da die Finanzsysteme von Bund und Ländern eng verflochten sind.

Zweimal im Jahr erörtern die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder in der Präsidentenkonferenz übergreifende Fragen der externen Finanzkontrolle. Ziel ist dabei, eine einheitliche Meinung in diesen Fragen herbeizuführen, Auffassungen in Einzelfällen zu koordinieren, Prüfungsvereinbarungen zu schließen und sich wechselseitig über Prüfungserkenntnisse zu informieren. In den Präsidentenkonferenzen werden regelmäßig Grundsatzpapiere und gemeinsame Erklärungen beschlossen. Diese finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

Hier geht es zu den anderen Rechnungshöfen