Am 08.10.2024 hat der Landesrechnungshof in der öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses seine Stellungnahme zu dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (NHHG 2024) vorgestellt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte insgesamt elf Sachverständige um eine Stellungnahme zum NHHG 2024 gebeten. Zu fünf der eingegangenen Stellungnahmen hatten die Abgeordneten des Landtags in der gestrigen Ausschusssitzung Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Für den Landesrechnungshof hat das sachbearbeitende Mitglied, Frau Leitende Ministerialrätin Gärtner, teilgenommen und stand nach einer kurzen inhaltlichen Vorstellung der Stellungnahme für diverse Nachfragen der Abgeordneten zur Verfügung.
In seiner Stellungnahme führt der Landesrechnungshof aus, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kreditermächtigung sowie die konjunkturbedingte Kreditaufnahme von rd. 2 Mrd. € nach den Regelungen zur Schuldenbremse zulässig sind und in dieser Höhe rein rechnerisch von den einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung gedeckt ist. Er mahnt jedoch, die vorgesehene Kreditermächtigung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Durch zusätzliche Kreditaufnahmen wird der ohnehin schon hohe Schuldenstand des Landes weiter erhöht und zusätzliche Zins- und Tilgungslasten für die Folgejahre erzeugt.
Der Landesrechnungshof benennt in seiner Stellungnahme eine bislang unberücksichtigte Haushaltsverbesserung in Höhe von 180 Mio. € sowie Beispiele, die die vorgesehene Kreditermächtigung reduzieren könnten. Die vollständige Stellungnahme des Landesrechnungshofs können Sie hier abrufen.