Der Landesrechnungshof hat dem Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 zugeleitet.
Die Stellungnahme können Sie hier abrufen. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Landesregierung hat am 05.07.2024 den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (NHHG 2024) veröffentlicht. Mit dem NHHG 2024 soll erstmalig die Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse genutzt werden, um Haushaltsverschlechterungen von rd. 2 Mrd. € zu finanzieren und den Haushaltsausgleich herzustellen.
Der Gesetzesentwurf wurde vom Plenum zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat beschlossen, zu diesem Beratungsgegenstand eine Anhörung durchzuführen und den Landesrechnungshof als Sachverständigen hierfür benannt.
Die öffentliche Anhörung wird am 8. Oktober 2024 um 15.00 Uhr im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen stattfinden.