Der Landesrechnungshof hat dem Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 zugeleitet.
Der Landesrechnungshof weist in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass der für 2025 geplante Haushaltsausgleich zwar gelingt. Er gelingt aber unter anderem nur durch einnahmeseitige Sonder- und Globaleffekte von rd. 3 Mrd. €, auf die – jedenfalls in dieser Höhe – in den kommenden Jahren nicht verlässlich gesetzt werden kann, sowie die Nutzung der Konjunkturkomponente. Der Gesetzesentwurf sieht insoweit eine konjunkturbedingte Kreditermächtigung von rd. 1,3 Mrd. € vor. Konjunkturbedingte Kredite müssen unmittelbar wieder getilgt werden, sobald sich die Konjunkturentwicklung entsprechend verbessert. Die Zins- und Tilgungslasten werden also das ohnehin schon sehr hohe Ausgabenniveau des Landes weiter erhöhen. Daher sollte die Konjunkturkomponente nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang genutzt werden.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Am 13.09.2024 hat die Landesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 in den Landtag eingebracht. Für den Haushalt 2025 ist ein Haushaltsvolumen von rd. 105,5 Mrd. € vorgesehen. Damit erhöhen sich die geplanten Gesamtausgaben gegenüber 2024 um weitere rd. 2,9 Mrd. €.
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 wurde vom Plenum zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat beschlossen, zu diesem Beratungsgegenstand eine Anhörung durchzuführen und den Landesrechnungshof als Sachverständigen hierfür benannt.
Die öffentliche Anhörung wird am 31. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen stattfinden.