Empfehlung des Landesrechnungshofs wird umgesetzt – Justiz baut neue Justizvollzugsanstalt mit der Funktion einer „Rotationsanstalt“

Was lange währt …

Im Jahresbericht 2022 hat der Landesrechnungshof über seine Prüfung des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms (JVMoP) berichtet.

Als Ergebnis dieser Prüfung aus dem Jahre 2020 und 2021 wurde u. a. der Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) mit der Funktion einer „Rotationsanstalt“ empfohlen. Konkret sollte diese ermöglichen, dass während der Sanierung einer JVA diese JVA leergezogen und deren Insassen übergangsweise in die „Rotationsanstalt“ verlegt werden können. Eine Sanierung könnte so wesentlich schneller ablaufen und Geld dabei eingespart werden. Nach einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz (JM) und des Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW vom 06.10.2025 hat sich das JM für einen Ausbau des Justizvollzugsstandorts in Euskirchen entschieden. Auf dem landeseigenen Grundstück soll zusätzlich eine JVA des geschlossenen Vollzuges mit 640 Haftplätzen entstehen. Geplant ist, dort Gefangene aus anderen nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten unterzubringen, damit in diesen freigezogenen Anstalten dringend notwendige Sanierungsarbeiten effizient durchgeführt werden können. Die Pressemitteilung können Sie hier abrufen: Ausbau des Standorts in Euskirchen: Das Immobilienunternehmen des Landes NRW .