Landesrechnungshof – die unabhängige Finanzkontrolle für Nordrhein-Westfalen
Der Landesrechnungshof ist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle für das Land Nordrhein-Westfalen. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Seine Prüfungsrechte und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.
Allgemeiner Teil des Jahresberichts Der Allgemeine Teil des Jahresberichts umfasst das Vorwort (Beitrag 1), die Feststellungen des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung 2023 (Beitrag 2), zur Haushaltslage im Überblick (Beitrag 3) sowie zu den Einnahmen (Beitrag 4), Ausgaben (Beitrag 5), dem Vermögen (Beitrag 6) und den Schulden (Beitrag 7), neue Möglichkeiten durch Änderungen des Grundgesetzes (Beitrag 8) und das Fazit (Beitrag 9).
Gesundheitsmanagement in den Ministerien (Beitrag 10) Bei der Staatskanzlei und vier Ministerien waren bereits gute Ansätze für das gesetzlich vorgesehene Gesundheitsmanagement vorhanden. Allerdings sollte ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess konzeptionell vorgesehen werden. Auch im praktischen Umgang mit Langzeiterkrankungen ließen sich Verbesserungspotentiale feststellen. Vermisst wurde auch ein Wissensmanagement, durch das systematisch auf Erfahrungswissen zurückgegriffen werden könnte – unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten also empfehlenswert.
Weiterhin Mängel in der Personalverwaltung – diesmal im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer (Beitrag 11) Die Personalverwaltung zeigte bei der Bearbeitung von Dienstbezügen und Entgelten von Lehrerinnen und Lehrern erhebliche Mängel. Auch die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen, die das Land im Fall des Mutterschutzlohnes gegenüber den Krankenkassen erheben kann, war ebenfalls fehlerhaft. Im Ergebnis der stichproben-basierten Prüfung stand die Feststellung, dass das Land Gelder in erheblichem Umfang zu viel verausgabt oder es versäumt hatte, ihm zustehende Gelder einzufordern –das sollte sich das Land künftig „nicht leisten“.
Unsportliches Verhalten beim Sportstättenbau (Beitrag 12) Bei einer Zuwendung des Landes für den Bau einer Sporthalle hat eine Kommune bei der Auftragsvergabe gegen geltendes Recht verstoßen und den Wettbewerb zulasten des Mittelstandes in unzulässiger Weise eingeschränkt. Das Land sollte daher einen Teil der Zuwendung zurückfordern. Darin sind sich die Staatskanzlei und der Rechnungshof auch einig. Streitig ist jedoch die Höhe der Rückforderung.
Bei Anruf Geld: Das Innovation Lab beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (Beitrag 13) Das „Innovation Lab“ soll die Potenziale neuer Technologien für die Polizei nutzbar machen. Bei seiner Errichtung nahmen die zunächst mit 250.000 € vorgesehenen Kosten eine sprunghafte Entwicklung auf 4,66 Millionen €. Eine Wirtschaftlichkeitsanalyse und wesentliche Unterlagen zu den Mittelzuweisungen fehlten. Die erste Mittelerhöhung um 1,5 Millionen € erfolgte sogar nur aufgrund eines Telefonats mit dem zuständigen Ministerium.
Gefangenentransport auf dem Prüfstand (Beitrag 14) Gegenstand dieses Beitrages ist die Organisation der Gefangenentransporte durch die Landesjustizverwaltung. Es fehlen die Voraussetzungen für eine koordinierte und wirtschaftliche Transportplanung. Dazu zählen die Digitalisierung erforderlicher Daten sowie die Bedarfsermittlung der für den Transport notwendigen Fahrzeuge. Das Ministerium beabsichtigt jetzt, das gesamte Gefangentransportwesen im Land zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
Justiz-IT: Doppelstrukturen auf den Prüfstand stellen (Beitrag 15) Im Justizressort sind zwei Dienstleister für den Einsatz von IT tätig. In dieser Doppelstruktur bestehen aus Sicht des Landesrechnungshofs ungenutzte Synergiepotenziale. Dem Ministerium der Justiz wurde daher eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung empfohlen, um der Frage nachzugehen, ob eine weitergehende Zentralisierung der IT zu wirtschaftlicheren Ergebnissen führt. Dies war bislang noch nicht geschehen.
Ein (Hochschul-)Rat für alle Fälle? (Beitrag 16) Der Hochschulrat an den Universitäten und Hochschulen Nordrhein-Westfalens berät die Hochschulleitung und übt die Aufsicht über ihre Geschäftsführung aus. Dieser Aufgabe kamen die Hochschulräte in mehreren Fällen nicht oder nur unzureichend nach. Die Prüfung hat mehrere Hinweise darauf ergeben, wie sich die Tätigkeit der Hochschulräte künftig optimieren ließe – angesichts der Aufgabenvielfalt und der teilweise erheblichen Belastungen der ausschließlich ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Hochschulrates sicherlich ein lohnenswertes Anliegen im Interesse aller.
Neues Forschungsinstitut – koste es, was es wolle (Beitrag 17) Ein Forschungsinstitut, das seit 2017 in erheblichem Umfang zunächst als Projekt und später institutionell gefördert wurde, bekam die Landesmittel, ohne dass das zustän-dige Ministerium eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt hatte. Erfolgs-kontrollen fanden nicht statt, Verwendungsnachweise wurden verspätet geprüft. Das Institut selbst hielt sich bei eigenen Vergabeverfahren nicht an die maßgeblichen Bestimmungen, was vom Ministerium toleriert wurde. Dass sich das Land weiterhin eine so unkritische Herangehensweise bei finanzwirksamen Maßnahmen erlauben sollte, ist zu bezweifeln.
Aus dem Ministerium in eine Gesellschaft – holpriger Neustart der gesammelten Kunst aus Nordrhein-Westfalen (Beitrag 18) Das Land hat eine Einrichtung für Kunst in eine gemeinnützige Gesellschaft umgewandelt. Damit waren verschiedene Ziele verbunden, insbesondere auf inhaltlich-programmatischer sowie wirtschaftlicher Ebene. Diese Ziele sind nicht erreicht worden. Auch wurden keine Kennzahlen zur Konkretisierung des Förderzwecks festgelegt, durch die der Geschäftsbetrieb hätte evaluiert werden können. Schließlich unterliefen der Gesellschaft und der Bezirksregierung im Zuwendungsverfahren Fehler, die es künftig zu vermeiden gilt. Deshalb ist es auch erforderlich, dass das Ministerium seine Beratungs- und Überwachungspflicht über die Geschäftsleitung bei der Führung der Gesellschaft besser ausfüllt.
Digitalisierung der Verwaltung: Kompetenzen stärken und bündeln, Strukturen verschlanken (Beitrag 19) Bei der Steuerung der IT in der Landesverwaltung ist festgestellt worden, dass der Beauftragte der Landesregierung für IT – der Chief Information Officer – zwar formal verantwortlich ist, für wesentliche Maßnahmen aber keine Entscheidungen unabhängig von den übrigen Ressorts treffen kann. Dies führt zu schwergängigen Entscheidungsstrukturen, die die Koordination ressortübergreifender IT-Vorhaben erschweren oder sogar wichtige Entscheidungen verhindern oder zumindest zeitlich verzögern. Schlankere Entscheidungsstrukturen und mehr Kompetenzen für den Chief Information Officer sollen hier Abhilfe schaffen.
Denkmalschutz: nicht nachhaltig in der Haushaltsführung, nicht zeitnah, nicht bedarfsgerecht und nicht landesweit einheitlich (Beitrag 20) Bei den Zuwendungen des Landes für den Denkmalschutz ist die zugehörige Haushaltsplanung und -durchführung nicht nachhaltig. Zudem war die Veranschlagung der Haushaltsmittel zur Selbstbewirtschaftung nicht mit dem Grundsatz einer sparsamen Bewirtschaftung vereinbar – für den Landesrechnungshof war nämlich nicht erkennbar, wie dadurch eine sparsame Bewirtschaftung gefördert werden sollte. Zudem wiesen einzelfallbezogene Förderungen – nicht zuletzt wegen der Einbindung des Ministeriums in den Entscheidungsprozess – ein viel zu langes Antrags- und Bewilligungsverfahren auf. Außerdem fehlten den Bewilligungsbehörden klare Vorgaben zu Förderzielen und -quoten. Sie erhielten auch keine gezielten Entscheidungshilfen zur Priorisierung von Maßnahmen und zur Festlegung des Fördersatzes. Hier ist das Ministerium gefragt.
Investitionsmaßnahmen im Öffentlichen Personennahverkehr: Endstation Ausgabereste (Beitrag 21) Das Land fördert Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur des Öffentlichen Personennahverkehrs, die in einem besonderen Landesinteresse stehen. Fast die Hälfte der bereitstehenden Mittel sind nicht zeitgerecht genutzt worden. Die Folge war: Ausgabereste in erheblichem Umfang wurden gebildet. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen waren zudem verbesserungsbedürftig, da weder ausreichende Zielformulierungen oder Priorisierungen noch Erfolgskontrollen vorlagen. Es bleibt zu hoffen, dass die Mittel künftig zielgerichtet und zeitnah verwendet werden.
Fuhrparkmanagement des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Planung, Steuerung und Überwachung des Fahrzeug- und Großgeräteeinsatzes muss verbessert werden (Beitrag 22) Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen setzt eine Vielzahl an Spezialfahrzeugen und Großgeräten sowie klassische Dienstfahrzeuge ein, um seine Aufgaben zu erfüllen. Dies geschieht nicht wirtschaftlich: Jahresarbeitsplanungen zum Einsatz der Fahrzeuge fehlten weitgehend, genauso wie valide Fahrzeug- und Wirtschaftlichkeitskennzahlen. Zur weiteren Optimierung des Fuhrparkmanagements sollte auch das Berichtswesen, die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Fahrzeugauslastungen mit in die Entscheidungsprozesse einfließen – insbesondere bei Neubeschaffungen mit einer Investitionssumme ab 10.000 € dürfte sich das „auszahlen“.
Ausgaben für Corona-Impfzentren – Optimierungen für die Zukunft möglich (Beitrag 23) Die Länder haben während der Corona-Krise Impfzentren aufgebaut, um die Bevölkerung mit Impfstoffen zu versorgen. Nordrhein-Westfalen zahlte dabei bundesweit die höchsten Stundensätze für die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte, ohne dass die Herleitung dieser Sätze nachvollziehbar dokumentiert wurde. Weiterhin fehlten Daten, die zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Impfzentren herangezogen werden könnten. Die Empfehlungen, derlei Lücken künftig zu schließen, will das Ministerium bei vergleichbaren Situationen in der Zukunft überwiegend berücksichtigen. Lediglich bei den Vorgaben an die Kommunen zur Erstattungsfähigkeit von Mietkosten ist man zurückhaltender – das Ministerium befürchtet, dass das die Einrichtung der Impfzentren erheblich erschwert bis unmöglich gemacht hätte.
Mietzahlungen der Ressorts: Ohne Varianten keine Wirtschaftlichkeit! (Beitrag 24) Die Ressorts der Landesregierung schließen häufig teure Mietverträge ab, ohne zuvor alternative Angebote sondiert zu haben. Es fehlt an Wettbewerb um die wirtschaftlichste Neuanmietung, nicht zuletzt aufgrund der Stellung des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebs Nordrhein-Westfalen. Abweichend von den Vorgaben des Ministeriums der Finanzen ist das Ministerium des Innern einen Sonderweg gegangen. Dabei liegt es im wirtschaftlichen Interesse des Landes, ein verbindliches Regelwerk für die gesamte Landesverwaltung zu etablieren. Die Erfahrungen aus beiden Verfahren könnten darin einfließen und eine effiziente und sparsame Mittelbewirtschaftung sicherstellen.
Verbesserung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden – sind die Gebäude des Landes bis 2030 fit für die Klimaziele? (Beitrag 25) Das Land hat erhöhte Budgets für die eigenen Immobilien bereitgestellt, um deren Klimaeffizienz zu verbessern. Eine Berechnungsgrundlage lag dabei nicht vor, konkrete Regelungen zum zweckgerichteten Mitteleinsatz waren nicht vorhanden. Es fehlt zudem eine detaillierte Bestandsaufnahme über den Sanierungsbedarf bei den landeseigenen Gebäuden. Ungeklärt ist außerdem die Umsetzung und die Finanzierung möglicher Kompensationsmaßnahmen in Form von CO2-Zertifikaten. Dabei könnte gerade der Gebäudesektor dazu beitragen, einen großen Schritt in Richtung der bis 2030 geforderten klimaneutralen Landesverwaltung zu gehen – diese Chance sollte nicht verpasst werden.
Modulares Bauen: Verschläft der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen eine wichtige Innovation? (Beitrag 26) Der Modulbau ist eine effiziente und damit kostengünstige Innovation. Dennoch ließ sich beim landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen kein systematischer Einsatz feststellen: Es fehlt an ausreichend verbindlichen Entscheidungsprozessen, einem kontinuierlichen Wissenstransfer und eindeutigen Vorgaben. Dem Modulbau sollte zukünftig mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden – seine effiziente Nutzung könnte einen gewichtigen Beitrag leisten, dem anhaltenden Sanierungsstau im Immobilienbereich des Landes zu begegnen.
Spitzencluster it’s OWL: Hauptsache Förderung, Nebensache Wirtschaftlichkeit (Beitrag 27) Bei seiner Förderung des Spitzenclusters it’s OWL hat das zuständige Ministerium in 2018 bis 2023 rund 43,4 Millionen € eingesetzt, ohne zuvor eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt zu haben. Mangels Bedarfsermittlung war noch nicht einmal klar, ob eine Landesförderung überhaupt erforderlich war. Zudem legte das Ministerium keine konkreten und messbaren Ziele fest – damit fehlten die notwendigen Grundlagen für Erfolgskontrollen.
Neue Batterien, alte Fehler (Beitrag 28) Ein Institut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen hatte eine Förderung vom Land erhalten, um die vorhandene Forschungsinfrastruktur für zukünftige Batteriegenerationen auszubauen. Die Nutzung der geförderten Anlagen war jedoch mangelhaft dokumentiert. Dadurch blieb unklar, ob die Anlagen tatsächlich ausschließlich im Sinne des Förderzwecks genutzt wurden. Im Umfang der nachweislich – zweckwidrigen – wirtschaftlichen Nutzung wurden die Zuwendungen anteilig in Höhe von rund 1,3 Millionen € (verzinst) zwischenzeitlich zurückgefordert.
Besteuerung von Corona-Hilfen nicht sichergestellt (Beitrag 29) Bund und Länder haben zahlreiche Unternehmen mit steuerpflichtigen Leistungen während der Corona-Pandemie finanziell unterstützt. Zur Sicherstellung der Besteuerung wurden deshalb die Steuerklärungsformulare um Angaben zu den erhaltenen und ggf. zurückgezahlten Corona-Hilfen ergänzt. Das Verfahren war jedoch höchst fehleranfällig – sowohl die Übermittlung als auch die Verarbeitung in den Finanzämtern war fehlerhaft. Dies soll anders werden: In künftigen vergleichbaren Verfahren soll vor allem auf eine vollständige und zeitnahe Datenübermittlung hingewirkt werden und der Datenabgleich automatisiert erfolgen.
Hohe Fehlerquote bei Beiträgen zu Versorgungswerken – selbst bei Steuerprofis (Beitrag 30) In einer stichprobengestützten Prüfung ist festgestellt worden, dass Finanzbehörden viele Einkommensteuererklärungen, die Beiträge zu Versorgungswerken enthielten, fehlerhaft bearbeitet hatten. Einen Fehlerschwerpunkt bildete die Übernahme falscher Angaben, die übrigens auch von Angehörigen der steuerberatenden Berufe stammten. Um solche Fehler künftig zu vermeiden, sollte unter anderem eine entsprechende Anpassung des Einkommensteuervordrucks vorgenommen werden.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfüllt seine Mitteilungspflichten gegenüber Finanzbehörden nicht (Beitrag 31) Öffentliche Stellen sind verpflichtet, den Finanzbehörden bestimmte steuererhebliche Sachverhalte mitzuteilen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kam dieser Mitteilungspflicht bei Zuwendungen zu energetischen Maßnahmen nicht nach. Dadurch ist eine gleichmäßige und gesetzmäßige Besteuerung nicht sichergestellt. Es drohen Steuerausfälle in unbekannter Höhe.
„Der Ergebnisbericht ist ein wichtiges Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern im Land die Bedeutung und Wirkung der externen Finanzkontrolle aufzuzeigen. Er informiert über die Beratungen im Ausschuss für Haushaltskontrolle, die weiteren Entwicklungen und den Umsetzungsstand der Empfehlung bei den geprüften Stellen. Diese kompakte Darstellung bietet eine gute Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über die vergangenen Prüfungen des Landesrechnungshofs zu verschaffen,“ betonte die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt.
Der Landesrechnungshof hat mit seiner Stellungnahme vom 24.10.2024 seine Einschätzungen und Bemerkungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 schriftlich gegenüber dem Landtag mitgeteilt. Hier finden Sie die Stellungnahme (PDF, 986 KB, Datei ist nicht barrierefrei).
Rechtsgrundlagen
„Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.“
Art. 86 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
„Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.“
Art. 87 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen
Im Behördenaufbau steht der Landesrechnungshof auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Gleiches gilt auch im Verhältnis zum Parlament. Der Landesrechnungshof arbeitet diesem zwar zu, ist jedoch kein weisungsgebundenes Hilfsorgan.
Die Landeshaushaltsordnung hält in den §§ 88 ff. die Aufgaben des Landesrechnungshofs und die Prüfungsmodalitäten fest. Zudem definiert sie, wann er seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit berichtet.