Landesrechnungshof – die unabhängige Finanzkontrolle für Nordrhein-Westfalen

Der Landesrechnungshof ist das unabhängige Organ der Finanzkontrolle für das Land Nordrhein-Westfalen. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Seine Prüfungsrechte und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert.

NRW-Fahne weht vor blauem Himmel mit Wolken
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Er faßt das Ergebnis seiner Prüfung jährlich in einem Bericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet.“

Art. 86 Abs. 2 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

„Der Landesrechnungshof ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder genießen den Schutz richterlicher Unabhängigkeit.“

Art. 87 Abs. 1 Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen

Im Behördenaufbau steht der Landesrechnungshof auf derselben Stufe wie die Landesregierung und die einzelnen Landesministerien. Er ist von diesen unabhängig und unterliegt keinerlei Weisungen. Gleiches gilt auch im Verhältnis zum Parlament. Der Landesrechnungshof arbeitet diesem zwar zu, ist jedoch kein weisungsgebundenes Hilfsorgan. Hier finden Sie unsere Rechtsgrundlagen.

Der Landesrechnungshof in Zahlen

1949

ist das Gründungsjahr des Landesrechnungshofs.

15

richterlich unabhängige Mitglieder leiten 15 Prüfungsgebiete.

443

Stellen stehen für Beschäftigte aus unterschiedlichsten Fachrichtungen dem Geschäftsbereich zur Verfügung.

6

Staatliche Rechnungsprüfungsämter unterstützen den Landesrechnungshof bei seiner Arbeit.

53,4

Mio. Euro an Haushaltsmitteln sind für 2023 für den Landesrechnungshof eingeplant. Das entspricht 0,06 Prozent des Gesamthaushalts des Landes.

48,7

Mio. Euro berechnete der Landesrechnungshof in 2021 als Ergebnis seiner Prüfungen – Optimierungspotenziale nicht mitgerechnet.

Neuigkeiten

Terminankündigung – Ausschuss für Haushaltskontrolle berät Jahresbericht des Landesrechnungshofs

Für Dienstag, den 12.11.2024, hat der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle zu der nächsten öffentlichen Sitzung eingeladen. Nach der Beratung zum Allgemeinen Teil des Jahresberichts 2024 des Landesrechnungshofs sieht die Tagesordnung nun die Abstimmung zu den einzelnen Beiträgen vor. Erstmalig zur Beratung auf der Tagesordnung stehen vier Jahresberichtsbeiträge, die den Umgang der Landesregierung mit Krisen thematisieren. In der Sitzung wird es zu den Jahresberichtsbeiträgen „Corona-Billigkeitsleistungen aus dem Kulturstärkungsfonds – keine einheitlichen Vorgaben, Defizite in der Umsetzung“ (Beitrag 14) und „Fluthilfe: Baufachliche Schutzanforderungen kommen beim Wiederaufbau zu kurz und Krisenresilienz unterentwickelt“ (Beitrag 20) entsprechende Sachstandsaktualisierungen geben. An dem Termin wird die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt, gemeinsam mit den zuständigen Mitgliedern des Landesrechnungshofs teilnehmen und für Rückfragen der Abgeordneten während der Beratung zur Verfügung stehen

Ausblick

Die weiteren Einzelbeiträge des Jahresberichts 2024 mit den Prüfungsergebnissen aus dem Bereich der Landesregierung werden in den Ausschusssitzungen in den kommenden Monaten behandelt.

Den Jahresbericht 2024, die Pressemitteilung, eine Medieninformation sowie die Eckwerte des Haushalts finden Sie hier. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Am 27.08.2024 hat der Landesrechnungshof seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht und zugleich dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet. Darin fasst er die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 zusammen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle befasst sich in seinen Sitzungen mit den einzelnen Prüfungsergebnissen und den aktualisierten Sachstandsdarstellungen. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, die für die Prüfungsergebnisse zuständigen Mitglieder des Landesrechnungshofs sowie Vertretende der geprüften Stellen nehmen regelmäßig an den Ausschusssitzungen teil und stehen für Rückfragen der Abgeordneten zur Verfügung. Nach Abschluss der Beratungen fasst der Ausschuss Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen. Aus diesen Einzelbeschlüssen wird am Ende des Beratungszeitraums eine Beschlussempfehlung über die Entlastung der Landesregierung an den Landtag ausgesprochen.

Kammern im Spiegel der Rechnungshöfe – Veranstaltung der Handwerkskammer Düsseldorf

Am vergangenen Dienstag folgte die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr. Mandt, gemeinsam mit dem für die Prüfung der Handwerkskammern zuständigen Mitglied, Frau Dr. Altes, der Einladung des Präsidenten der Handwerkskammer Düsseldorf zum 3. „Forum Kammerrecht – Kammern im Spiegel der Rechnungshöfe“ bei der Handwerkskammer Düsseldorf.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte die Präsidentin Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Kammern den Landesrechnungshof, seine Aufgaben und seine Arbeitsweise vor. In ihrem anschließenden Impulsvortrag präsentierte Frau Dr. Altes Feststellungen einschlägiger Prüfungen des LRH und berücksichtigte hierbei auch Prüfungsergebnisse von Rechnungshöfen anderer Länder. Dabei beleuchtete sie vor allem das Spannungsverhältnis zwischen funktionalem Selbstverwaltungsrecht der Kammern und dem Rahmen, in dem diese als Körperschaft des öffentlichen Rechts eingebunden sind. Aus Sicht einer „geprüften Stelle“ berichtete der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Magdeburg über eine Prüfung des Landesrechnungshofs Sachsen-Anhalt, die in dessen Jahresbericht 2023 veröffentlicht wurde. In der sich anschließenden intensiven Diskussionsrunde konnten die Teilnehmenden Fragen und Anmerkungen an die Vortragenden richten. Besonderes Engagement erfuhr das Thema der Vergütungen der Führungsebenen. Der Austausch hat dazu beigetragen, die verschiedenen Positionen besser zu verstehen und das Verständnis für die Aufgaben der jeweiligen Institutionen zu stärken.

Hintergrundinformationen:

Der Landesrechnungshof ist eine unabhängige oberste Landesbehörde. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Seine Prüfungsrechte und die Unabhängigkeit seiner Mitglieder sind in der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen verankert

Bei Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs (pressestelle@lrh.nrw.de) gerne zur Verfügung.

Stellungnahme zum Haushaltsgesetz 2025 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof hat dem Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 zugeleitet.

Der Landesrechnungshof weist in seiner Stellungnahme unter anderem darauf hin, dass der für 2025 geplante Haushaltsausgleich zwar gelingt. Er gelingt aber unter anderem nur durch einnahmeseitige Sonder- und Globaleffekte von rd. 3 Mrd. €, auf die – jedenfalls in dieser Höhe – in den kommenden Jahren nicht verlässlich gesetzt werden kann, sowie die Nutzung der Konjunkturkomponente. Der Gesetzesentwurf sieht insoweit eine konjunkturbedingte Kreditermächtigung von rd. 1,3 Mrd. € vor. Konjunkturbedingte Kredite müssen unmittelbar wieder getilgt werden, sobald sich die Konjunkturentwicklung entsprechend verbessert. Die Zins- und Tilgungslasten werden also das ohnehin schon sehr hohe Ausgabenniveau des Landes weiter erhöhen. Daher sollte die Konjunkturkomponente nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang genutzt werden. 

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier abrufen. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.

Hintergrundinformationen:

Am 13.09.2024 hat die Landesregierung den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 in den Landtag eingebracht. Für den Haushalt 2025 ist ein Haushaltsvolumen von rd. 105,5 Mrd. € vorgesehen. Damit erhöhen sich die geplanten Gesamtausgaben gegenüber 2024 um weitere rd. 2,9 Mrd. €.

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2025 wurde vom Plenum zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat beschlossen, zu diesem Beratungsgegenstand eine Anhörung durchzuführen und den Landesrechnungshof als Sachverständigen hierfür benannt.

Die öffentliche Anhörung wird am 31. Oktober 2024 um 10:00 Uhr im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Landesrechnungshof als Sachverständiger zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 angehört

Am 08.10.2024 hat der Landesrechnungshof in der öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses seine Stellungnahme zu dem Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (NHHG 2024) vorgestellt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hatte insgesamt elf Sachverständige um eine Stellungnahme zum NHHG 2024 gebeten. Zu fünf der eingegangenen Stellungnahmen hatten die Abgeordneten des Landtags in der gestrigen Ausschusssitzung Gelegenheit, Nachfragen zu stellen. Für den Landesrechnungshof hat das sachbearbeitende Mitglied, Frau Leitende Ministerialrätin Gärtner, teilgenommen und stand nach einer kurzen inhaltlichen Vorstellung der Stellungnahme für diverse Nachfragen der Abgeordneten zur Verfügung. 

In seiner Stellungnahme führt der Landesrechnungshof aus, dass die im Gesetzesentwurf vorgesehene Kreditermächtigung sowie die konjunkturbedingte Kreditaufnahme von rd. 2 Mrd. € nach den Regelungen zur Schuldenbremse zulässig sind und in dieser Höhe rein rechnerisch von den einschlägigen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung gedeckt ist. Er mahnt jedoch, die vorgesehene Kreditermächtigung auf das unbedingt notwendige Maß zu reduzieren. Durch zusätzliche Kreditaufnahmen wird der ohnehin schon hohe Schuldenstand des Landes weiter erhöht und zusätzliche Zins- und Tilgungslasten für die Folgejahre erzeugt.
Der Landesrechnungshof benennt in seiner Stellungnahme eine bislang unberücksichtigte Haushaltsverbesserung in Höhe von 180 Mio. € sowie Beispiele, die die vorgesehene Kreditermächtigung reduzieren könnten. Die vollständige Stellungnahme des Landesrechnungshofs können Sie hier abrufen.

Stellungnahme zum Nachtragshaushaltsgesetz 2024 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof hat dem Landtag seine Stellungnahme zum Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 zugeleitet.

Die Stellungnahme können Sie hier abrufen. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung. 

Hintergrundinformationen:

Die Landesregierung hat am 05.07.2024 den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes 2024 (NHHG 2024) veröffentlicht. Mit dem NHHG 2024 soll erstmalig die Konjunkturkomponente im Rahmen der Schuldenbremse genutzt werden, um Haushaltsverschlechterungen von rd. 2 Mrd. € zu finanzieren und den Haushaltsausgleich herzustellen.

Der Gesetzesentwurf wurde vom Plenum zur Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat beschlossen, zu diesem Beratungsgegenstand eine Anhörung durchzuführen und den Landesrechnungshof als Sachverständigen hierfür benannt.

Die öffentliche Anhörung wird am 8. Oktober 2024 um 15.00 Uhr im Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen stattfinden.

Terminankündigung – Ausschuss für Haushaltskontrolle berät Jahresbericht des Landesrechnungshofs

Für Dienstag, den 08.10.2024, hat der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur nächsten öffentlichen Sitzung eingeladen. Auf der Tagesordnung stehen die Beratung und Abstimmung zum Etat des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2025 sowie die Beratung zum Allgemeinen Teil des Jahresberichts 2024 des Landesrechnungshofs. In diesem geht es um die Feststellungen zum Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen (S. 25 – 73 des Jahresberichts). In der Sitzung wird es hierzu auch eine aktualisierte Sachstandsdarstellung geben. An der Ausschusssitzung wird die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt, gemeinsam mit dem sachbearbeitenden Mitglied des Landesrechnungshofs teilnehmen und für Rückfragen der Abgeordneten während der Beratung zur Verfügung stehen.

Ausblick

Die weiteren 24 Einzelbeiträge des Jahresberichts 2024 mit den Prüfungsergebnissen aus dem Bereich der Landesregierung werden in den Ausschusssitzungen in den kommenden Monaten behandelt.

Den Jahresbericht 2024, die Pressemitteilung, eine Medieninformation sowie die Übersicht zur Haushaltslage finden Sie hier. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Am 27.08.2024 hat der Landesrechnungshof seinen Jahresbericht 2024 veröffentlicht und zugleich dem Landtag und der Landesregierung zugeleitet. Darin fasst er die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 zusammen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle befasst sich in seinen Sitzungen mit den einzelnen Prüfungsergebnissen und den aktualisierten Sachstandsdarstellungen. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, die für die Prüfungsergebnisse zuständigen Mitglieder des Landesrechnungshofs sowie Vertretende der geprüften Stellen nehmen regelmäßig an den Ausschusssitzungen teil und stehen für Rückfragen der Abgeordneten zur Verfügung. Nach Abschluss der Beratungen fasst der Ausschuss Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen. Aus diesen Einzelbeschlüssen wird am Ende des Beratungszeitraums eine Beschlussempfehlung über die Entlastung der Landesregierung an den Landtag ausgesprochen.

Landeshaushalt – konsolidieren – jetzt!

Jahresbericht 2024 veröffentlicht

Der Landesrechnungshof hat am 27.08.2024 seinen Jahresbericht über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht.

Pressemitteilung
Jahresbericht 2024
Eckwerte des Haushalts
Medieninformation

Spannender Erfahrungsaustausch mit der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen

In der vergangenen Woche folgten die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr Brigitte Mandt, und die Mitglieder des Landesrechnungshofs, Frau Doris Krüger und Herr Andreas Zelljahn, der Einladung des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen, Herrn Michal Esken, zu einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch nach Herne:

In einem aufschlussreichen Einführungsvortrag stellte Frau Krüger den Teilnehmenden die Grundzüge der Organisation und Arbeitsweise des Landesrechnungshofs vor und gab zugleich spannende Einblicke in die Tätigkeit ihres Prüfungsgebiets. Dabei zeigte sie auch Berührungspunkte der Prüfungen des Landesrechnungshofs mit dem kommunalen Bereich und den Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt auf. Ebenso interessante Erkenntnisse aus den vielfältigen Prüfungen seines Prüfungsgebiets präsentierte Herr Zelljahn.

Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede, insbesondere in der Arbeitsweise beider Institutionen, wurden auch in den anschließenden Vorträgen des Präsidenten der Gemeindeprüfungsanstalt sowie seiner Stellvertreterin, Frau Simone Kaspar, deutlich. Neue Perspektiven zu Prüfungsansätze und -methoden der Gemeindeprüfungsanstalt eröffneten zudem Frau Dagmar Klossow, Herr Manfred Wiethoff und Herr Thomas Nauber, Abteilungsleiter der Gemeindeprüfungsanstalt.

Die Anwesenden betonten zum Abschluss des Treffens den Mehrwert des gegenseitigen Austauschs und die Vorteile der Vernetzung. Eine Fortsetzung folgt.

Künstliche Intelligenz im Fokus – Fortsetzung des gemeinsamen Austausches mit dem Präsidenten des hessischen Rechnungshofs und der stellvertretenden Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Nach der erfolgreichen Veranstaltung zur Digitalisierung und Registervernetzung im April 2024 drehte sich in der vergangenen Woche der zweite gemeinsame Austausch rund um das Thema Künstliche Intelligenz (KI). Auf Einladung der Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt, diskutierten die Teilnehmenden des hessischen Rechnungshofs und der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Düsseldorf an zwei Tagen zu verschiedenen Aspekten der KI.

Spannende Einblicke in aktuelle Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten von KI gewährte der Einführungsvortrag von Dr. Christian Temath, Geschäftsführer der Kompetenzplattform KI.NRW. In der sich anschließenden Diskussion debattierten die Anwesenden über Chancen, aber auch Risiken der noch recht jungen Technologie.

Neue Blickwinkel eröffnete auch der Vortrag von Frau Brigitte Christ, stellvertretende Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Sie berichtete zu Beginn über den Einsatz von KI in der Schweizer Bundesverwaltung. Danach gab sie einen Einblick über potentielle Prüfungsfelder für die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Am zweiten Veranstaltungstag standen Einsatzmöglichkeiten und der Entwicklungsstand von KI in NRW im Mittelpunkt. Herr Marius Müller und Herr Arne Schömann vom KI-Labor von IT.NRW informierten in einem interessanten Vortrag über aktuelle Projekte, KI-Potenziale für die Landesverwaltung und die damit verbundenen Herausforderungen.

Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Herr Raphael Bialon, Leiter der IT-Stelle, kurz die Leitlinien und rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit KI am Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vor. Aus Sicht aller Teilnehmenden hat sich der länderübergreifende Austausch zu Fokusthemen rund um die externe Finanzkontrolle erneut bewährt – Fortsetzung folgt!

Rechnungshof Österreich veröffentlicht Bericht zu Cyber-Sicherheitsrisiken – auch der Landesrechnungshof empfiehlt, IT-Sicherheit in der Landesverwaltung dringend zu erhöhen

„In der öffentlichen Verwaltung ist ein hohes Maß an IT-Sicherheit unverzichtbar. Ändern sich, etwa nach Wahlen oder Regierungsumbildungen, Kompetenzen zwischen Ministerien, werden oft auch Arbeitsplätze verschoben. Das birgt IT-Sicherheitsrisiken“ – stellt der Rechnungshof Österreich in seinem kürzlich veröffentlichten Bericht fest und empfiehlt „eine Überarbeitung der IT-Sicherheitsstrategien, klare Zuständigkeiten in den IT-Abteilungen, mehr Awareness-Schulungen für das Personal und teils umfangreichere IT-Sicherheitsprüfungen.“

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung und der zunehmend latenten Gefahr von Cyber-Angriffen auf die Landesverwaltung ist auch in Nordrhein-Westfalen die Gewährleistung der IT-Sicherheit für die Funktionsfähigkeit der Landesverwaltung von herausragender Bedeutung.

Bereits im vergangenen Jahr hatte der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen das Thema IT-Sicherheit aufgegriffen und die Landesregierung gemäß § 88 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung zur Gewährleistung der IT-Sicherheit beraten. Wegen der Bedeutung des Themas hat er seinen Beratungsbericht auch dem Landtag zugeleitet.

Eine der zentralen Empfehlungen war eine Ausweitung der Befugnisse des Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) sowie eine hierarchische Anhebung des CIO auf Staatssekretärsebene. Erreicht werden sollte damit eine stringente und ressortübergreifende Steuerung des Informationssicherheitsmanagements des Landes. Zwischenzeitlich hat das Landeskabinett dem Staatssekretär im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, Herrn Daniel Sieveke, die Funktion des CIO übertragen.

Darüber hinaus wurde eine weitgehende Zentralisierung der IT-Infrastruktur aller Ressorts bei den Rechenzentren des Landes empfohlen. Den vollständigen Beratungsbericht des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen finden Sie zum Nachlesen hier.

Ein Jubiläum beim Landesrechnungshof – 75 Jahre Prüftätigkeit

In diesem Jahr steht ein besonderes Jubiläum an: Seit 75 Jahren prüft der Landesrechnungshof die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – so oder so ähnlich könnte man den Leitgedanken hinter der Aufgabe zusammenfassen, die dem Landesrechnungshof mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Errichtung des Landesrechnungshofes vom 6. April 1948 förmlich übertragen wurde: „die Überwachung der gesamten öffentlichen Haushaltsführung im Lande Nordrhein-Westfalen.“ Der offizielle Startschuss für die ersten Prüfungen der damals rund 40 Prüferinnen und Prüfer fiel im darauf folgenden März 1949. Bereits ein knappes Jahr später legte der Landesrechnungshof 1950 dem Finanzminister erstmals seine sogenannte Denkschrift (Vorläufer des heutigen Jahresberichts) für das Haushaltsjahr 1947 vor.

In den folgenden 74 Jahren entwickelte sich die Prüfungstätigkeit des Landesrechnungshofs von einer Rechnungskontrolle im engeren Sinn zu einer umfassenden externen Finanzkontrolle. Während sich seine Tätigkeit anfangs auf die Prüfung detaillierter Ausschnitte des Landeshaushalts bis hin zu konkreten Einzelfallprüfungen konzentrierte und die Beratungstätigkeit überwiegend nur auf Ersuchen des Landtags oder der Landesministerien ausgeübt wurde, änderte sich dies grundlegend mit der Haushaltsrechtsreform von 1969/71. Im Zuge derer rückte der Landesrechnungshof nicht nur näher an den Landtag heran und berichtet diesem seither unmittelbar, vielmehr wurde auch gesetzlich verankert, dass der Landesrechnungshof seine Beratungstätigkeit selbstständig und aus eigener Initiative heraus ausüben kann.

Gebäude vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Heute kann der Landesrechnungshof mit Stolz auf die Entwicklung der vergangenen 75 Jahre zurückblicken: Aus den Denkschriften sind Jahresberichte geworden und aus den anfänglichen rund 40 Prüferinnen und Prüfern inzwischen fast 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hinzugekommen sind auch die sechs Staatlichen Rechnungsprüfungsämter, die bald seit 30 Jahren den Landesrechnungshof bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unterstützen. Die Vielzahl der gemeinsam durchgeführten Prüfungen und Beratungen hat nicht nur einen wesentlichen Beitrag für ein wirtschaftlicheres und sparsameres Verwaltungshandeln geleistet. Vielmehr haben sie zugleich die Rolle und Bedeutung des Landesrechnungshofs als unabhängiges Organ der externen Finanzkontrolle stetig weiter verfestigt.

Neben einem Rückblick auf Vergangenes bietet ein Jubiläum zugleich auch die Gelegenheit, den Blick in die Zukunft zu richten. Frau Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt sagte anlässlich des Jubiläums: „Die Zukunft beginnt für den Landesrechnungshof mit einer großen Neuerung: Erstmals in seiner Geschichte wird der ‚Hof‘ seinen Standort am Konrad-Adenauer-Platz verlassen und in den Ersatz-Neubau an der Werdener Straße umziehen. Der Auszug bedeutet nicht nur einen Umzug in ein modernes Bürogebäude, sondern markiert vielmehr auch den Beginn einer neuen Arbeitswelt – der Arbeitswelt 4.0 – im Landesrechnungshof. Der Ersatz-Neubau setzt die Anforderungen der neuen Arbeitswelt architektonisch um und ermöglicht es so, innovative und vernetzte Arbeitsweisen weiter auf- und auszubauen. Der Landesrechnungshof hat in der Vergangenheit immer wieder bewiesen, dass er neuen Herausforderungen gewachsen ist. Der Umzug in den Ersatz-Neubau ist ein weiterer Schritt auf dem Weg, auch künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein.“

© BLB NRW Bild: heinlewischer


Modernes Arbeiten im Ersatz-Neubau – Präsentation der Arbeitswelt 4.0 auf der Konferenz der Personalräte der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

Am 14. März folgte Frau Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt der Einladung der Vorsitzenden des örtlichen Personalrats des Landesrechnungshofs, Frau Britta Warbruck, zur Konferenz der Personalräte der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder, die vom 13. bis 15. März in Düsseldorf tagte. Auf der Tagesordnung stand neben vielen interessanten Punkten auch die Vorstellung des Ersatz-Neubaus und der Arbeitswelt 4.0. Zusammen mit dem für die Projektplanung zuständigen Architekten, Herrn Betzholz, informierte die Präsidentin die Anwesenden über das Konzept der Arbeitswelt 4.0, den Ersatz-Neubau sowie die bisherigen Planungs- und Bauabschnitte. 

„Gemeinsam mit den Interessenvertretungen, der Arbeitsgruppe Ersatz-Neubau, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW sowie dem Architekturbüro heinlewischer ist es gelungen, ein Gebäude zu konzipieren, das der spezifischen Arbeitsweise des Landesrechnungshofs und der ebenfalls dort untergebrachten Staatlichen Rechnungsprüfungsämter entspricht. Zugleich bietet es Raum für Kommunikation und Entfaltung der Mitarbeitenden“, lobte die Präsidentin zu Beginn. Die zukunftsorientierte Raumgestaltung mit unterschiedlichen Bürotypen, Meet & Talk-Bereichen sowie der Diskussionsarena sei besonders geeignet, um innovatives und vernetztes Arbeiten zu fördern und die moderne Arbeitswelt zu gestalten.

In seiner anschließenden Präsentation des Ersatz-Neubaus betonte der Architekt, dass es eine besondere Aufgabe gewesen sei, nicht nur die Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 architektonisch umzusetzen, sondern gleichzeitig auch Nachhaltigkeitskriterien bei der Planung und Umsetzung im Blick zu behalten. Unter anderem durch eine ökologische und ressourcenschonende Bauweise sowie ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäudekonzept sei es gelungen, den Anforderungen des umweltfreundlichen Bauens gerecht zu werden. Die Arbeitswelt 4.0 sowie das Konzept des Ersatz-Neubaus stießen bei den Anwesenden auf positive Resonanz, was nicht zuletzt durch die vielen interessierten Fragen und den regen Austausch deutlich wurde.


KI.Kick-off – Einführungsvortrag in die Künstliche Intelligenz

Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) war gestern Gegenstand einer rund 90-minütigen Veranstaltung im Gerhart-Hauptmann-Haus in Düsseldorf. Auf Einladung von Frau Präsidentin Prof. Dr. Brigitte Mandt informierte Herr Dr. Christian Temath, Geschäftsführer der Kompetenzplattform KI.NRW, den zahlreich erschienen Mitarbeitenden des Landesrechnungshofs über die Chancen, aber auch Herausforderungen der noch recht jungen Technologie.

In ihrem Eingangsstatement betonte Frau Präsidentin: „Verschiedensten Anwendungsformen der KI begegnen wir in alltäglichen Situationen, wie der Nutzung der Sprachassistenten oder der Gesichtserkennung von unserem Smartphone. Und angesichts unserer zahlenbasierten Prüftätigkeit drängt es sich nahezu auf, dass wir künftig auch in unserem beruflichen Alltag die verschiedenen Unterstützungsinstrumente nutzen werden.“

Dass die Anwendung von KI aber nicht ganz ohne Gefahren geschieht, zeigte das von ihr – unter Verwendung eines gängigen Umfragetools – vorgestellte Praxisbeispiel: Bei der Beantwortung einer Frage gab es drei vorgegebene Antworten, für die sich die Veranstaltungsteilnehmerinnen und Veranstaltungsteilnehmer entscheiden konnten. Wegen des „falschen“ zeitlichen Bezugs war keine dieser Antworten richtig. „Hier zeigt sich eindrucksvoll, wie schon alleine die ‚fehlleitende‘ Verknüpfung von Daten zu unrichtigen Ergebnissen führt. Erst recht bedarf es daher einer ‚vertrauenswürdigen‘ KI. Nur dann kann sie überhaupt Eingang finden in unseren beruflichen Alltag.“ Diese Einschätzung war auch eine der zentralen Aussagen des kurzweiligen und äußerst informativen Vortrags von Herrn Dr. Temath. Mit eingängigen Anwendungsbeispielen vermittelte er einen Überblick über aktuelle KI-Anwendungen und deren rasanten Entwicklungen. Als Resümee stellte er fest: „KI ist da, um zu helfen und KI ist gekommen, um zu bleiben.“

Angesichts der positiven Resonanz hat sich Herr Dr. Temath bereit erklärt, die Veranstaltung als Videokonferenz auch im Geschäftsbereich anzubieten. Hierfür und für die äußerst gewinnbringende Einführung in die KI dankte Frau Prof. Dr. Mandt Herrn Dr. Temath zum Abschluss der Veranstaltung.

Hintergrundinformationen:
Die Kompetenzplattform Künstliche Intelligenz Nordrhein-Westfalen ist eine Plattform des Fraunhofer-Instituts für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS, Schloss Birlinghoven 1, 53757 Sankt Augustin. Die Plattform wird gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie (MWIKE) des Landes Nordrhein-Westfalen.

Lesenswertes

Bedeutungsvolles Kunstwerk für Ersatz-Neubau des Landesrechnungshofs

Für die künstlerische Gestaltung des Ersatz-Neubaus für den Landesrechnungshof hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) einen Wettbewerb ausgeschrieben, zu dem fünf Künstlerinnen und Künstler eingeladen waren. Die Preisgerichtsjury hat einstimmig die Künstlerin Astrid Klein zur Siegerin dieses Wettbewerbs gekürt.

Im Atrium, dem Herzstück des zukünftigen Gebäudes des Landesrechnungshofs, wird die Künstlerin ein mit Zitatfragmenten bedrucktes blaues Wandteppichobjekt installieren. Der Teppich erstreckt sich entlang der Rückwand des Atriums, die etwa sechs mal acht Meter misst. Die beiden dort verwebten Zitate stammen von Düsseldorfer Persönlichkeiten: Heinrich Heine und Rose Ausländer.

Diese Zitate thematisieren Gedanken, die den Wünschen des Landesrechnungshofs entsprechen, über die Kunst „den Mut zu Veränderungen und im Denken und Handeln zu fördern“.

Einen Einblick in den Siegerentwurf sowie weitere Einreichungen erhalten Sie im Internetangebot des Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen unter Bedeutungsvolles Kunstwerk für Neubau des Rechnungshofs NRW.

Deckblatt eines gedruckten Exemplars des Ergebnisberichts 2023
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Ergebnisbericht 2023

über den Jahresbericht 2021

„Einmal mehr zeigt sich die Wirksamkeit der externen Finanzkontrolle in dem Ergebnisbericht 2023. Zahlreiche Empfehlungen aus den Jahresberichtsbeiträgen aus 2021 für ein wirtschaftlicheres Verwaltungshandeln und zur Verbesserung der Haushaltslage sind inzwischen von den geprüften Stellen umgesetzt“, bilanzierte Prof. Dr. Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs, und betonte weiter: „Wir sind also nicht nur ‚Rechnungsprüfer‘, sondern gerade das beratende Element unserer Prüfungstätigkeit macht unsere Arbeit zum Erfolgsmodell.“

Hier geht es zum Ergebnisbericht 2023 (PDF, 1.450 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen und im Hintergrund der Rheinturm Düsseldorf
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Stellungnahme

zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024

Der Landesrechnungshof hat mit seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 seine Einschätzungen und Bemerkungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 schriftlich gegenüber dem Landtag mitgeteilt. Hier finden Sie die Stellungnahme (PDF, 271 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Unser Jahresbericht

© Bildagentur PantherMedia / Harald Richter

Jahresbericht 2024

über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2023

Mit dem Jahresbericht wird eine wesentliche Grundlage für den Beschluss des Landtags zur Entlastung der Landesregierung nach § 114 Abs. 2 LHO geliefert. Hier geht es zum Jahresbericht 2024 (PDF, 8.501 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Rechtsgrundlagen

Landesverfassung

Die Artikel 86 und 87 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen definieren die verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs.

Landesrechnungshofgesetz

Das Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen definiert unter anderem wie sich der Landesrechnungshof zusammensetzt, organisiert und wie seine Kollegialorgane entscheiden.

Landeshaushaltsordnung

Die Landeshaushaltsordnung hält in den §§ 88 ff. die Aufgaben des Landesrechnungshofs und die Prüfungsmodalitäten fest. Zudem definiert sie, wann er seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit berichtet.