Der Landesrechnungshof – unsere Organisation

Der Landesrechnungshof besteht aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten sowie dreizehn weiteren richterlich unabhängigen Mitgliedern und der Verwaltung. Alle Mitglieder werden vom Landtag gewählt. Die Entscheidungen des Landesrechnungshofs treffen die Mitglieder nach dem Kollegialprinzip.

Gebäude des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Foto von Frau Präsidentin Prof. Dr. Mandt
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Präsidentin des Landesrechnungshofs

Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt ist seit Januar 2012 Präsidentin des Landesrechnungshofs. Zuvor war die gebürtige Rheinländerin als Staatssekretärin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Abteilungsleiterin im Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, Gruppenleiterin im Justizministerium Nordrhein-Westfalen, Büroleiterin von verschiedenen Ministern und Ministerpräsidenten und Staatsanwältin tätig. Hier geht es zu ihrem Lebenslauf (PDF, 867 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Die Präsidentin vertritt den Landesrechnungshof nach außen. Sie ist Vorsitzende des Großen Kollegiums. Ebenso leitet sie ein Prüfungsgebiet sowie die Verwaltung des Landesrechnungshofs und übt die Dienstaufsicht aus.

Prüfbereich und Verwaltung

Der Prüfbereich besteht aus fünf Prüfungsabteilungen mit je drei Prüfungsgebieten. Fünf Mitglieder – dazu zählen auch die Präsidentin und der Vizepräsident – leiten je eine Prüfungsabteilung. Jedes der 15 Mitglieder des Landesrechnungshofs leitet eines der 15 Prüfungsgebiete. Die Mitglieder werden von Prüferinnen und Prüfern unterschiedlicher Fachrichtungen unterstützt, deren Fachkompetenz, Erfahrung und Wissen wesentliche Grundlage für die Durchführung der externen Finanzkontrolle ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung sorgen für den reibungslosen Ablauf der Verwaltungsaufgaben und unterstützen damit vor allem den Prüfbereich.

Hier finden Sie unseren Organisationsplan (PDF, 103 KB, Datei ist nicht barrierefrei). Hier finden Sie den Aktenplan (PDF, 358 KB, Datei ist nicht barrierefrei). Hier finden Sie die Geschäftsverteilung in Verwaltungssachen (PDF, 539 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Der Landesrechnungshof hat seinen Sitz in Düsseldorf. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Entscheidungen des Landesrechnungshofs

Die Mitglieder des Landesrechnungshofs treffen ihre Entscheidungen nach dem Kollegialprinzip. Das bedeutet, dass die Mitglieder in den dafür vorgesehenen Gremien gemeinsam beraten und per Mehrheitsbeschluss abstimmen. Diese Gremien werden als Kleine und Große Kollegien bezeichnet. Sie treten je nach Entscheidungsgegenstand in verschiedenen Konstellationen zusammen:

  • Prüfungsmitteilungen werden von den Kleinen Kollegien entschieden. Sie bestehen aus dem nach der Geschäftsverteilung fachlich zuständigen Mitglied und der Leitung der betreffenden Prüfungsabteilung. Ist die Abteilungsleitung selbst fachlich zuständig, entscheidet diese gemeinsam mit einem weiteren Mitglied aus seiner Prüfungsabteilung.
  • Über Beiträge für den Jahresbericht, Stellungnahmen und Unterrichtungen des Landtags sowie Beratungsberichte entscheidet das Große Kollegium in einer 7er-Besetzung. Diese besteht aus der Präsidentin, dem Vizepräsidenten, den drei weiteren Abteilungsleitungen und den jeweils zwei weiteren Mitgliedern der jeweils betroffenen Prüfungsabteilung. Den Vorsitz führt die Präsidentin.
  • Vor allem abteilungsübergreifende Entscheidungen werden vom Großen Kollegium in einer 5er-Besetzung durch die Präsidentin, den Vizepräsidenten und die drei weiteren Abteilungsleitungen getroffen. Den Vorsitz führt die Präsidentin.
  • Das Erweiterte Große Kollegium entscheidet über die Geschäftsverteilung. Hier treten zu dem 5er-Gremium die beiden dienstältesten Mitglieder des Landesrechnungshofs hinzu.
  • Das Gesamtkollegium, dem alle Mitglieder angehören, tritt zusammen, wenn es um Änderungen in der Geschäftsordnung geht.

Alle Mitglieder treffen sich außerdem zum regelmäßigen Austausch in Kollegiumskonferenzen.

Staatliche Rechnungsprüfungsämter

Die Staatlichen Rechnungsprüfungsämter Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster sowie das Staatliche Rechnungsprüfungsamt für Steuern in Münster unterstützen den Landesrechnungshof seit 1995 bei seiner Arbeit.

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt in Arnsberg
© Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen

Staatliches Rechnungsprüfungsamt Arnsberg

Europaplatz 4, 59821 Arnsberg

Telefon: 02931 5540

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt in Detmold
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Staatliches Rechnungsprüfungsamt Detmold

Lange Straße 78, 32756 Detmold

Telefon: 05231 9363

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt in Düsseldorf
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Staatliches Rechnungsprüfungsamt Düsseldorf

Konrad-Adenauer-Platz 12, 40210 Düsseldorf

Telefon: 0211 16730

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt in Köln
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Staatliches Rechnungsprüfungsamt Köln

Sürther Hauptstraße 173, 50999 Köln

Telefon: 02236 330040

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt in Münster
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Staatliches Rechnungsprüfungsamt Münster

Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 48145 Münster

Telefon: 0251 13200

zu sehen ist das Gebäude des Rechnungsprüfungsamt Steuern in Münster
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Staatliches Rechnungsprüfungsamt für Steuern in Münster

Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 48145 Münster

Telefon: 0251 1320108