Die Geschichte der Finanzkontrolle in Nordrhein-Westfalen
Am 1. März 1949 nahm der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen offiziell seine Tätigkeit auf. Seitdem setzt er sich dafür ein, die Landesverwaltung effektiver und effizienter und damit wirtschaftlicher und sparsamer zu machen.
Bereits kurz nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstehen wieder Rechnungshöfe. Amerikaner und Franzosen gestatten dabei unabhängige Rechnungsprüfungsbehörden auf Länderebene, während die Briten für ihre gesamte Zone nur einen Rechnungshof installieren: die ehemalige Außenstelle des Rechnungshofs des Deutschen Reiches in Hamburg. Diesem sogenannten „Zonenrechnungshof“ wird von der britischen Militärregierung die Finanzkontrolle für die gesamte britische Zone übertragen. Aus dieser zentralistisch angelegten Prüfungsbehörde mit ihrer länderübergreifenden Zuständigkeit wird später der Bundesrechnungshof hervorgehen. Aus einer ihrer Außenstellen entwickelt sich – nach Gründung des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen – der Landesrechnungshof.
Errichtung des Landesrechnungshofs
Am 30. Juni 1948 tritt das Gesetz über die Errichtung des Landesrechnungshofs in Kraft. In dem Gesetz werden die Errichtung des Landesrechnungshofs und die Übernahme der Zweigstelle Düsseldorf des „Zonenrechnungshofs“ geregelt. Das Gesetz definiert den Landesrechnungshof als der Landesregierung gegenüber unabhängige, kollegial strukturierte oberste Landesbehörde.
Seine „Bemerkungen“ zur Landeshaushaltsrechnung hat er dem Finanzminister zu übermitteln, der sie dem Landtag mit dem Antrag auf Entlastung vorlegt. Aus den Bemerkungen muss sich unter anderem ergeben, ob und welche Abweichungen vom Haushaltsplan vorgekommen sind und in welchen Fällen gegen die finanzwirtschaftlichen Vorschriften und das Sparsamkeitsgebot verstoßen worden ist.
Am 1. März 1949 nimmt der Landesrechnungshof offiziell seine Tätigkeit auf. Dem vorausgegangen waren Überleitungsmaßnahmen, im Zuge derer die Zweigstelle des „Zonenrechnungshofs“ in den Landesrechnungshof umgewandelt wurde. Am 18. Juni 1950 wird der Landesrechnungshof mit den Artikeln 86 und 87 in der Landesverfassung verankert. Die beiden Artikel bauen auf den Vorschriften des LRH-Gesetzes auf. Der Landesrechnungshof als selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde sowie der unabhängige Status seiner Mitglieder sind in der Landesverfassung institutionell garantiert.
Im Zuge der Haushaltsrechtsreform von 1969/71 wird das LRH-Gesetz am 14. Dezember 1971 geändert. Der Landesrechnungshof rückt näher an das Parlament heran. Er darf ihm ab jetzt den Bericht über seine Ergebnisse unmittelbar vorlegen, ohne – wie bisher – einen Umweg über den Finanzminister nehmen zu müssen. Auch wird die Beratung von Parlament, Landesregierung und einzelnen Ministerien als eigenständige Aufgabe des Landesrechnungshofs festgeschrieben.
Der Landesrechnungshof in seiner heutigen Form
Am 19. Juni 1994 wird das Gesetz über den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen neu gefasst. Anstelle der organisatorischen Aufteilung in Senate werden Prüfungsabteilungen und Kollegien gebildet. Entscheidungen werden von nun an per Mehrheitsbeschluss gefasst. Außerdem werden die staatlichen Vorprüfungsstellen abgeschafft und zum 1. Januar 1995 durch sechs Staatliche Rechnungsprüfungsämter ersetzt.
Der Landesrechnungshof setzt sich regelmäßig mit seiner Vergangenheit auseinander. Seine Erkenntnisse hat er in seinen historischen Ausarbeitungen zusammengetragen. Auch Jubiläen bieten Gelegenheit, auf die eigene Historie zurückzublicken. Diese finden Sie in unserer Rubrik Veröffentlichungen.