Presseauskünfte und Pressematerialien des Landesrechnungshofs

Sie sind Pressevertreterin oder Pressevertreter? Dann wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Fragen gerne an die Pressestelle. Zahlreiche Prüfungserkenntnisse finden Sie auch in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

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Sie benötigen als Pressevertreterin oder Pressevertreter weitere Informationen für Ihre Berichterstattung oder haben Fragen zu unseren Prüfungstätigkeiten? Die Pressestelle des Landesrechnungshofs unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen.

Die Pressestelle ist telefonisch erreichbar unter 0172 – 738 28 37 oder auch per E-Mail (pressestelle@lrh.nrw.de). Informationen zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail-Kontakten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Berichtenswertes

Beratungsbericht zur Stärkung der Informationssicherheit

In seinem Beratungsbericht regt der Landesrechnungshof an, dass der Landtag aus seiner Mitte heraus das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen novelliert, um eine stringentere Steuerung der Informationssicherheit durch den Beauftragten der Landesregierung für Informationstechnik zu erreichen. Eine weitere Empfehlung des Landesrechnungshofs zielt auf eine weitgehende Zentralisierung der IT-Infrastruktur ab. Hier finden Sie den Beratungsbericht (PDF, 327 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024

Der Landesrechnungshof hat mit seiner Stellungnahme vom 11.10.2023 seine Einschätzungen und Bemerkungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 schriftlich gegenüber dem Landtag mitgeteilt. Hier finden Sie die Stellungnahme (PDF, 271 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

Jahresbericht

Mit dem Jahresbericht wird eine wesentliche Grundlage für den Beschluss des Landtags zur Entlastung der Landesregierung nach § 114 Abs. 2 LHO geliefert. Der Jahresbericht wird der Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Hier geht es zum Jahresbericht 2024 (PDF, 8.501 KB, Datei ist nicht barrierefrei).

In unserer Rubrik Veröffentlichungen stehen für Sie Berichte, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Veröffentlichungen der anderen Rechnungshöfe und historische Veröffentlichungen zum kostenlosen Download bereit.

Der Landesrechnungshof – selbstständig und nur dem Gesetz unterworfen.
Er führt seine Aufgaben neutral, unparteiisch und im Interesse der Öffentlichkeit aus.

Pressemitteilungen und Pressematerialien der letzten zwei Jahre