WDR-Bericht veröffentlicht

Der Landesrechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Westdeutschen Rundfunks Köln (WDR) – „Prüfung der Hauptabteilung Intendanz (ausgewählte Aspekte)“ geprüft. Seinen abschließenden Bericht nach § 46 Satz 3 WDR-Gesetz hat er heute veröffentlicht und zugleich dem Landtag, dem Ministerpräsidenten, dem Rundfunkrat des WDR sowie der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten zugleitet. Den vollständigen Bericht können Sie hier abrufen.