Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen ist bemüht, sein Internetangebot im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot www.lrh.nrw.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1 bis 4 und § 4 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht insbesondere auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW vorgenommenen Bewertung von Juli 2023. Die Bewertung basiert auf Prüfschritten auf der europarechtlich harmonisierten Norm EN 301 549 und dem internationalen Standard WCAG (Web Content Accessibility Guidelines).
Das Internetangebot www.lrh.nrw.de ist mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Der Prüfschritt „9.4.1.1, Syntaxanalyse“ des WCAG Testverfahrens von Juli 2023 ist nicht erfüllt. Es existieren damit teilweise Fehler in der HTML-Struktur. Eine saubere HTML-Syntax vereinfacht Browsern oder Screenreadern den Umgang mit der Seite.
- Darüber hinaus sind PDF-Dokumente häufig nicht ausreichend barrierefrei. Da es sich um eine erhebliche Anzahl von Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.07.2023 erstellt. Die Aussagen der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruhen auf der vom KBIT bei IT.NRW vorgenommenen Bewertung sowie auf einer vom Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen durchgeführten Selbstbewertung. Diese Erklärung wurde zuletzt am 13.07.2023 aktualisiert.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten in diesem Internetangebot aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne über das Kontaktformular melden.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (Art. 9 Abs. 1 EU-Datenschutz-Grundverordnung, § 46 Nr. 14 Bundesdatenschutzgesetz) an den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen
Konrad-Adenauer-Platz 13
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 3896-0
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen. Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieses Internetangebotes keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 855-3451. Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik