Die Aufgaben des Landesrechnungshofs
Prüfen – Beraten – Berichten
Die Kernaufgabe des Landesrechnungshofs spiegelt sich im Dreiklang „Prüfen – Beraten – Berichten“ wider. Effektivere und effizientere Prozesse und Strukturen, wirtschaftlicheres und sparsameres Verwaltungshandeln – das sind unsere Ziele. Unsere Prüfungsthemen sind so vielfältig wie das Land selbst.
Unser Aufgabendreiklang: Prüfen – Beraten – Berichten
Die Aufgaben des Prüfens und Berichtens sind in Artikel 86 der Landesverfassung geregelt. Daneben kann der Landesrechnungshof nach § 88 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen auch beratend tätig werden. Die Aufgaben sind nicht isoliert zu sehen, sondern greifen ineinander. Deswegen sprechen wir von einem Aufgabendreiklang.
Prüfen
Der Landesrechnungshof prüft die Rechnung sowie die Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes.
Hinter dem Begriff der Rechnung des Landes verbirgt sich die Prüfung der Haushaltsrechnung, mit der die Einnahmen und Ausgaben nach Abschluss eines Haushaltsjahres nachgewiesen werden. Unsere Prüfung beleuchtet die Frage, ob die in der Haushaltsrechnung aufgeführten Beträge mit den Buchungsergebnissen der Landeskasse übereinstimmen und die geprüften Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind.
Unter Haushaltsführung des Landes ist die Ausführung des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans durch die Landesverwaltung zu verstehen. Die Wirtschaftsführung meint die finanzwirtschaftliche Betätigung des Landes außerhalb des Haushaltsplans.
Neben der Kernverwaltung prüfen wir beispielsweise auch Landesbetriebe, Sondervermögen, Beteiligungen des Landes und Stellen, die vom Land Zuwendungen erhalten oder Landesvermögen verwalten. Zusätzlich sind wir für die Prüfung bestimmter juristischer Personen des öffentlichen Rechts wie Rundfunkanstalten, berufsständische Kammern oder Stiftungen zuständig, soweit dies im Einzelnen in Spezialgesetzen geregelt ist.
Alle diese Prüfungen erstrecken sich auf die Einhaltung der für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze, insbesondere darauf, ob
- das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen und Ausgaben begründet und belegt sind und die Haushaltsrechnung sowie Vermögensnachweise und die Schulden ordnungsgemäß aufgestellt sind,
- wirtschaftlich und sparsam verfahren wird und
- die Aufgabe mit geringerem Personal- oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfüllt werden kann.
Mit unseren Prüfungsaktivitäten wollen wir erreichen, dass Verwaltungshandeln wirtschaftlich und sparsam gestaltet, Fehlausgaben vermieden und Prozesse wie Strukturen effektiver und effizienter werden. Fehler wollen wir nicht bloß feststellen und kritisieren, sondern im Dialog mit der geprüften Stelle Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Prüfungen selbst haben deswegen stets auch einen beratenden Charakter.
Prüfen in vier Schritten
1. Prüfungsvorbereitung
Die Mitglieder des Landesrechnungshofs entscheiden in richterlicher Unabhängigkeit, was und wie geprüft wird. Ziel, Inhalt und Umfang der Prüfung werden in einem Prüfungskonzept skizziert. Dieses kann im Verlauf der Prüfung jederzeit verändert und angepasst werden.
2. Prüfungsdurchführung
Die Prüferinnen und Prüfer werten digitale oder papiergebundene Akten, sonstige Unterlagen und Datenbanken aus. Sie führen Gespräche mit den Verantwortlichen. Ziel ist, den Sachverhalt korrekt zu ermitteln. Hierzu wird nach Abschluss der Erhebungen in der Regel auch eine Schlussbesprechung durchgeführt.
3. Prüfungsmitteilung
In der Prüfungsmitteilung werden der zuvor ermittelte Sachverhalt bewertet, Verstöße aufgezeigt und Verbesserungen empfohlen. Die Prüfungsmitteilung wird von zwei richterlich unabhängigen Mitgliedern als zuständiges Kleines Kollegium beraten, entschieden und schließlich der geprüften Stelle zugesandt.
4. Kontradiktorisches Verfahren
Innerhalb einer bestimmten Frist nimmt die geprüfte Stelle zu den Empfehlungen Stellung. Der Landesrechnungshof nimmt wiederum hierauf schriftlich Bezug und begründet seine Entscheidung. Dieser Diskussionsprozess kann einige Zeit andauern. Das Prüfungsverfahren endet, wenn der Landesrechnungshof schriftlich den Abschluss der Prüfung mitteilt.
Beraten
Der Landesrechnungshof kann über seine Prüfungstätigkeit hinaus den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien beraten. Unsere Prüfungserfahrungen sind das Fundament dafür. Damit machen wir unser Wissen auch über einzelne Prüfungsverfahren hinaus nutzbar.
In unserer Rubrik Veröffentlichungen stehen für Sie Berichte, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, gemeinsame Veröffentlichungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder sowie historische Veröffentlichungen zum kostenlosen Download bereit.
Berichten
Die Ergebnisse seiner Prüfung fasst der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht für den Landtag zusammen, den er auch der Landesregierung zuleitet und veröffentlicht. Damit schafft er die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entlastung der Landesregierung. Gleichzeitig macht er für die Bürgerinnen und Bürger transparent, was mit ihren Steuern und sonstigen Abgaben in Nordrhein-Westfalen geschieht.
Der Landtag beschließt auf Empfehlung seines Ausschusses für Haushaltskontrolle die Entlastung. Dem geht eine Beratung jedes einzelnen Beitrags des Jahresberichts im Ausschuss für Haushaltskontrolle voraus. Die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich.
Mit seinen jährlichen Ergebnisberichten informiert der Landesrechnungshof darüber, was sich aus seinen früheren Vorschlägen und Empfehlungen entwickelt hat.
Darüber hinaus kann der Landesrechnungshof jederzeit mit Beratungsberichten und Unterrichtungen an Landtag und Landesregierung herantreten.
Unsere Prüfungsthemen
Wir prüfen die Staatskanzlei, die Ministerien sowie deren nachgeordneten Bereich in vielfältigen Themengebieten wie beispielsweise Schule, Polizei, Gerichtsbarkeit, Justizvollzug, Gesundheits- und Sozialwesen, Hochschulwesen, Forschung, Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Personalwesen, Verkehrswesen, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Nachhaltigkeit, Straßenbau und Hochbau des Landes. Dazu kommen die Transferausgaben des Landes wie Geldleistungen an Kommunen und andere Stellen außerhalb der Landesverwaltung. Darunter fällt auch das gesamte Förderwesen, also die Bewilligung von Zuwendungen.
Daneben prüfen wir auch Sondervermögen wie den NRW-Rettungsschirm, das Sondervermögen Krisenbewältigung und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen sowie Landesbetriebe wie Straßen.NRW oder IT.NRW, den Rundfunk und Beteiligungen des Landes sowie die Universitätskliniken.
Und natürlich prüfen wir auch die Finanzlage, das Vermögen und die Schulden des Landes selbst.