Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen urteilt über Kreditaufnahmen für den „NRW-Rettungsschirm“ aus Oktober und November 2022

Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 16.09.2025 sein Urteil im Verfahren VerfGH 32/23 verkündet: Danach haben die zuletzt getätigten vier Kreditaufnahmen für den „NRW-Rettungsschirm“ aus Oktober und November 2022 keine Organrechte des Landtags verletzt.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs mit der Urteilsbegründung können Sie hier abrufen.