Beratung des Landtags nach § 88 Absatz 2 Landeshaushaltsordnung – Neubau am Landtag –

Mit dem heute veröffentlichten Beratungsbericht gibt der Landesrechnungshof dem nordrhein-westfälischen Landtag zukunftsgerichtete Empfehlungen für den Umgang mit Bau- und Sanierungsvorhaben des Landtags.

Den Bericht können Sie ab sofort hier abrufen. Für Fragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gern zur Verfügung.