Persönliches Statement der Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen zum Kunstwerk im Neubau des Landesrechnungshofs

Das Land finanziert bei öffentlichen Bauvorhaben zeitgenössische Kunst. Durch Aufträge an bildende Künstlerinnen und Künstler kommt es damit seiner verfassungsrechtlich begründeten Handlungsmaxime nach, wonach „Kultur, Kunst und Wissenschaft (…) durch Land und Gemeinden zu pflegen und zu fördern (sind).“ (Vgl. Artikel 18 Absatz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen). Eine solche Fördermaßnahme ist das im Neubau des Landesrechnungshofs als einer herausgehobenen Baumaßnahme des Landes ausgestellte Kunstwerk der renommierten Künstlerin Astrid Klein.

Diese Förderung sieht sich seit Tagen, begleitet durch eine Stimme aus dem politischen Raum, medialer Kritik ausgesetzt.

Als Präsidentin des Landesrechnungshofs ist es mir ein persönliches Anliegen, auf Aspekte – nämlich der Bedeutung und der Wirkkraft – des Kunstwerks einzugehen, die in der bisherigen Diskussion nicht berücksichtigt wurden:

In dem Kunstwerk – einem großflächigen dreiteiligen Teppichobjekt mit LED-Elementen – finden sich Zitate von zwei bedeutenden, mit der Düsseldorfer Geschichte verbundenen jüdischen Autoren, die zum Nachdenken anregen sollen. Heinrich Heine und Rose Ausländer werden zitiert und sollen mit ihren Worten zum Austausch über das Kunstwerk anregen und durch den Diskurs zum Perspektivwechsel einladen. Das macht auch unsere Arbeit in der externen Finanzkontrolle aus – wir reflektieren unsere Prüfergebnisse im kontradiktorischen Verfahren mit den geprüften Stellen und justieren sie gegebenenfalls neu. Dass ich gerne meine Stimme in der Jury für dieses Kunstwerk gegeben habe, entspricht – und das möchte ich an dieser Stelle betonen – meiner tiefsten inneren Überzeugung:

Es ist mir ein großes Anliegen, auf die Vergangenheit der externen Finanzkontrolle in der Gründerzeit nach dem Schreckensregime der Nationalsozialisten und nach dem Menschheitsverbrechen der Shoa hinzuweisen. Eine von mir initiierte schriftliche – hausinterne – Ausarbeitung wird deshalb von mir als Präsidentin jedem Mitarbeitenden, der neu in den Geschäftsbereich kommt, übergeben mit der Aufforderung, diese Vergangenheit wahrzunehmen und sich mit ihr kritisch auseinanderzusetzen. Das Kunstwerk ist daher aus meiner Sicht nicht nur perfekt in die Architektur des Gebäudes eingebettet, sondern fordert zugleich auf, sich mit zwei jüdischen Autoren und ihren nachdenklich stimmenden Worten intensiver zu beschäftigen – gerade in der heutigen Zeit sollte das ein wichtiges Anliegen von jedermann sein.

Ich bin daher persönlich sehr betroffen darüber, dass die Institution Landesrechnungshof als „Aussteller“ dieses durch Fördergelder des Landes finanzierten Kunstwerks medienwirksam instrumentalisiert wird und dadurch kunstfeindliche Reflexe in der öffentlichen Wahrnehmung ausgelöst werden, die bereits zu demokratiefeindlichen Kommentaren geführt haben.

Und ich möchte zum Schluss nochmals klarstellen: Es ist eine politische Entscheidung, in welchem Umfang sich das Land der verfassungsrechtlichen Handlungsmaxime zur Förderung von Kunst verpflichtet fühlt und damit Steuergelder für diesen Zweck bindet – es ist aber keine Entscheidung des Landesrechnungshofs. Dieser hat sich als Mieter eines öffentlichen Gebäudes bereiterklärt, der Kunst Raum zur Entfaltung zu bieten.