Mit dem heute veröffentlichten Beratungsbericht legt der Landesrechnungshof dem nordrhein-westfälischen Landtag seine fachlichen Bedenken an der geplanten dritten Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung in transparenter Weise dar und weist auf haushaltsrechtliche Risiken hin. Der Landesregierung wurde der Beratungsbericht ebenfalls zugeleitet.

Hintergrund des Beratungsberichts ist der erste Anwendungsfall des § 28 Absatz 4 Haushaltsgesetz. Seit dem Haushaltsgesetz 2020 regelt diese Vorschrift, dass entgegen der Regelungen der Landeshaushaltsordnung in bestimmten Fällen Verwaltungsvorschriften im Zuwendungsrecht ohne das Einvernehmen des Landesrechnungshofs erlassen werden können. Die seither in den jährlichen Haushaltsgesetzen vorgesehene Ausnahme kritisiert der Landesrechnungshof fortlaufend. Er sieht hierdurch keine ausreichende Möglichkeit, seine Prüfungsexpertise in die Verfahren einzubringen. Der Bericht können Sie ab sofort hier abrufen. Für Fragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gern zur Verfügung.