Verschuldungsspielräume versus Haushaltskonsolidierung

Die in der vergangenen Woche durch Bundestag und Bundesrat beschlossenen weitreichenden Änderungen des Grundgesetzes haben auch für die künftige Haushaltspolitik des Landes massive Auswirkungen:

Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, Frau Prof. Dr. Brigitte Mandt, hat gemeinsam mit den Präsidentinnen und Präsidenten der anderen Länder eine Erklärung dazu abgegeben, was bei den anstehenden Regelungen zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen beachtenswert ist:

  • Die neuen Kreditmöglichkeiten dürfen die immer drängenderen strukturellen Konsolidierungserfordernisse in den Haushalten nicht untergraben. Neben dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung der Verwaltung muss das Setzen von Prioritäten und Posterioritäten das haushaltspolitische Handeln leiten.
  • Die zusätzlich eingeräumten Verschuldungsmöglichkeiten dürfen nur für nachgewiesen zusätzliche Maßnahmen genutzt werden, die über den Status quo hinausgehen. Einen Substitutionseffekt gegenüber normalen Haushaltsmitteln darf es nicht geben. Dies gilt auch für die 100 Mrd. Euro, die aus dem neuen Sondervermögen den Ländern für Investitionen in deren Infrastruktur zufließen.
  • Die neuen Kreditmöglichkeiten dürfen weder direkt noch indirekt für konsumtive Zwecke genutzt werden. Investitionen müssen den Vorrang haben.
  • Jeder Euro muss nachgewiesene Wirksamkeit in den umfassten Bereichen erzielen. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes verlangt, darf im „Kreditüberfluss“ nicht auf der Strecke bleiben.
  • Planungs-, Genehmigungs- und Beschaffungsprozesse müssen beschleunigt und von verzichtbaren Vorgaben befreit werden. Überflüssiger bürokratischer Ballast muss abgeworfen werden.
  • Das neue Sondervermögen muss mit einer Tilgung in einem angemessenen Zeitraum verbunden werden. Nur so können künftige Generationen von der Ewigkeitslast dauerhafter Zinszahlungen befreit werden.
  • Bund und Länder müssen weiterhin gemeinsam für die Einhaltung der europäischen Fiskalregeln Sorge tragen. Deutschland darf nicht zum schlechten Vorbild für Europa werden.

Das Fazit der Präsidentin: „Jetzt wird es entscheidend darauf ankommen, wie die Regelungen zur Umsetzung der Grundgesetzänderung im Land erfolgen. Diesen Prozess werden wir kritisch und konstruktiv begleiten. Hier gilt die Maxime: Steigende Schulden und erhebliche Zinslasten dürfen die Gestaltungsmöglichkeiten auch künftiger Generationen nicht ‚ohne Not‘ weiter einschränken.“

Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.