Terminankündigung – Ausschuss für Haushaltskontrolle berät Jahresbericht des Landesrechnungshofs

Der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle hat für den 25.03.2025 zur nächsten öffentlichen Sitzung im Landtag eingeladen. Die Tagesordnung sieht Beratungen von fünf Beiträgen aus dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen vor:  

Beitrag 13: Landesförderung der Offenen Ganztagsangebote braucht klare Regeln, (S. 113 – 118)
Beitrag 21: Zustand und Erhaltungsmanagement unserer Landesstraßen verbesserungsbedürftig, (S. 201 – 207)
Beitrag 22: Kosten- und Zeitplanung bei Straßenbaumaßnahmen des Landes muss verbessert werden (S. 209 – 218)
Beitrag 23: Renaturierung der Mintarder Aue, (S. 221 – 225)
Beitrag 28: Förderung von Haltungsverfahren auf Stroh – hohe Fehlerquote und unzureichende Vorgaben, (S. 271 – 280)  

Die Feststellungen des Landesrechnungshofs haben gezeigt, dass ein effektiverer und effizienterer Einsatz von Haushaltsmitteln möglich ist. Hierdurch könnten Spielräume im Landeshaushalt geschaffen werden, die unter anderem im Bereich der Landesstraßen für den aufgezeigten hohen Investitionsbedarf dringend erforderlich sind.  

Die sachbearbeitenden Mitglieder des Landesrechnungshofs werden in der Sitzung über den weiteren Verlauf der Prüfungen sowie den aktuellen Sachstand berichten.  

Weitere Informationen sowie den Jahresbericht 2024 finden Sie auf der Internetseite des Landesrechnungshofs. Für Rückfragen steht Ihnen die Pressestelle des Landesrechnungshofs gerne zur Verfügung.  

Hintergrundinformationen
Der Ausschuss für Haushaltskontrolle befasst sich in seinen Sitzungen mit den Prüfungsergebnissen, die im Jahresbericht des Landesrechnungshofs veröffentlicht werden. Die Präsidentin des Landesrechnungshofs, die für die Prüfungen zuständigen Mitglieder des Landesrechnungshofs sowie Vertretende der geprüften Stellen nehmen regelmäßig an den Ausschusssitzungen teil und stehen für Rückfragen der Abgeordneten zur Verfügung. Nach Abschluss der Beratungen fasst der Ausschuss Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen. Aus diesen Einzelbeschlüssen wird am Ende des Beratungszeitraums eine Beschlussempfehlung über die Entlastung der Landesregierung an den Landtag ausgesprochen.