Landesrechnungshof äußert sich zu Selbstbewirtschaftungsmitteln

Stellungnahme gegenüber dem Landtag zur geplanten Änderung der Landhaushaltsordnung veröffentlicht

Selbstbewirtschaftungsmittel sind seit Monaten eines der zentralen Themen in den Haushaltsdebatten. Wenn die Mittel einmal vom Landtag bewilligt sind, stehen sie ohne zeitliche Befristung zur Verfügung. Die Landesregierung hat hierzu nun einen Gesetzentwurf unter anderem zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (Drs. 18/11434) eingebracht, der die zeitliche Verfügbarkeit der Selbstbewirtschaftungsmittel gesetzlich befristet und eine Rückführung in den Haushalt vorsieht.

In seiner heute veröffentlichten Stellungnahme begrüßt der Landesrechnungshof die beabsichtigte gesetzliche Änderung. Seinen in der Vergangenheit aufgezeigten Risiken für den Haushalt wird damit wirksam begegnet.

Als weiteren Aspekt empfiehlt er, vor Ablauf der gesetzlichen Frist bei den Ressorts abzufragen, inwieweit Selbstbewirtschaftungsmittel noch benötigt werden. Eine Rückführung müsse nicht zwingend erst zum Ende der zeitlichen Verfügbarkeit erfolgen. Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.