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Prüfungsgebiet I A
Das Prüfungsgebiet I A ist für folgende Stellen des Landeshaushalts zuständig:
- Landtag (Epl. 01)
- Ministerpräsident und Staatskanzlei (Epl. 02)
- Prüfungen nach § 9 LRHG
- Bundes- und Europaangelegenheiten
- Prüfung der Beteiligungen des Landes an Gesellschaften des Privatrechts, soweit sie im Bereich des Ministerpräsidenten und der Staatskanzlei verwaltet werden sowie die dazu gehörigen mittelbaren Beteiligungen
- Grundsatzfragen der Finanzkontrolle
- Gemeindeprüfungsanstalt
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