![]() |
RechtsgrundlagenDie Verfassung des Landes Nordrhein-WestfalenDer Landesrechnungshof ist als selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Die Artikel 86 und 87 definieren die verfassungsrechtliche Stellung des Landesrechnungshofs NRW. Das LandesrechnungshofgesetzDas Landesrechnungshofgesetz definiert u.a. Zusammensetzung und Organisation sowie die Entscheidungsprozesse innerhalb des Landesrechnungshofs NRW. Außerdem befasst es sich mit der Errichtung und Arbeitsweise der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter. Die LandeshaushaltsordnungDie Landeshaushaltsordnung (LHO) hält die Aufgaben des Landesrechnungshofs NRW, Prüfungsgegenstände und -modalitäten fest. Zudem definiert sie, in welchen Fällen der Landesrechnungshof NRW seine Prüfungsergebnisse an das Parlament und die Öffentlichkeit weitergeben kann.
|