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Korruptionsbekämpfung
Hinweis:Mit Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und anderer Gesetze vom 19. Dezember 2013, in Kraft getreten am 31. Dezember 2013 (GV. NRW. 2013 S. 875) ist die ehemals in § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz geregelte Anzeigepflicht für Auftragsvergaben und Vermögensveräußerungen mit einem Wert von mehr als 200.000 € ersatzlos aufgehoben worden.
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