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Der Landesrechnungshof NRWDer Landesrechnungshof NRW ist eine unabhängige oberste Landesbehörde. Er prüft die Rechnung sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Organisation, zu den zentralen Aufgaben und Ergebnissen der Arbeit des LRH. |
„Nachhaltigkeit und Rechnungshöfe“: Information der Abgeordneten des Ausschusses für Haushaltskontrolle des Landtags NRW zum Thema„Im Namen des Ausschusses danke ich Frau Leitender Ministerialrätin Dr. Bärbel Altes, Mitglied des Landesrechnungshofs, für Ihre Bereitschaft, uns heute zu dem wichtigen Thema der Nachhaltigkeit und der Rolle der Rechnungshöfe zu informieren“ sagte der Vorsitzende des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Herr Vizepräsident des Landtags Rainer Schmeltzer MdL, zu Beginn der Ausschuss-Sitzung am 02.05.2023.
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Foto: Landtag NRW/Bernd Schälte |
Notlagenkredite nicht überdehnen – Schuldenbremse einhalten –Schwachstellen bei Krisenbewältigung beseitigenRechnungshöfe des Bundes und der Länder positionieren sich in Münchner ErklärungDie verfassungsrechtliche Schuldenbremse ist einzuhalten und darf nicht aufgeweicht werden, fordern die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder auf ihrer Frühjahrskonferenz in München am 24. und 25.04.2023. Eine wirksame Schuldenbegrenzung sei Garant einer finanziell nachhaltigen und generationengerechten Haushaltspolitik. Der umfassende Gebrauch von Notlagenkrediten, z. B. anlässlich der Corona-Pandemie und weiterer Krisenlagen, erhöhe den Druck auf die öffentlichen Haushalte. Jetzt müssten die Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung genutzt werden, statt sich ausschließlich mit zusätzlichen milliardenschweren Notkrediten zu belasten.Die Pressemitteilung des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen finden Sie hier, den genauen Wortlaut der Münchner Erklärung der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder finden Sie hier. |